Bäume im Nachbargrundstück sind zu hoch: was tun?
Gibt es etwas Schöneres, als im Garten die Sonne zu genießen? Ärgerlich, wenn die Bäume des Nachbarn so groß sind, dass kaum Sonnenstrahlen zu Ihnen durchdringen. Aber was kann man tun, wenn die Bäume auf dem Nachbargrundstück zu hoch sind? Wir klären Sie auf.
Auf den Punkt gebracht
- Grenzabstand in Landesgesetzen geregelt
- Anspruch auf Entfernung verjährt
- Aussicht auf Entfernung nur bei schwerer Beeinträchtigung
Inhaltsverzeichnis
Wann ist ein Baum zu hoch?
Wann ein Baum als zu hoch gilt, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Jedoch geben die einzelnen Bundesländer Regeln zum nachbarschaftlichen Zusammenleben vor. In den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Landesgesetzen wird dabei auch geregelt, in welchem Abstand ein Gewächs vom Nachbargrundstück entfernt stehen muss. Die erforderliche Grenzhöhe richtet sich dabei nach der Höhe des Gewächses. Die genauen Maße variieren von Bundesland zu Bundesland. In Sachsen etwa sind maximal 2 Meter Abstand nötig, während es in Baden-Württemberg sogar 8 Meter sein können. Die genauen Grenzabstände finden Sie in den jeweiligen Rechtsnormen. Allgemein gilt: Je höher und ausladender die Bäume, desto größer muss der Abstand zum Nachbargrundstück sein.
Hinweis:
Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Er fasst lediglich Informationen über gesetzliche Regelungen zusammen. Konsultieren Sie zur Sicherheit vor allen Schritten einen Experten.
Verjährung
Sind die Bäume auf dem Nachbargrundstück zu hoch, kann der Nachbar zunächst Ansprüche auf ein Zurückstutzen oder Entfernen ebenjener geltend machen. Jedoch verjährt dieser Anspruch. Die Verjährungsfrist wird wiederum durch die Ländergesetze geregelt. Sie variiert zwischen 2 und 6 Jahren, liegt meist jedoch um die 5 Jahre. Es handelt sich dabei um eine verbindliche Ausschlussfrist. Ist sie einmal erloschen, kann eine Entfernung der Bäume des Nachbargrundstücks nicht mehr eingefordert werden. Wenn Sie ein Grundstück kaufen, auf dem bereits große Bäume stehe, erwerben Sie die abgelaufene Frist gleich mit. Die Bäume können auch bei Besitzerwechsel nicht mehr entfernt werden.
Hinweis:
Der Zeitpunkt an dem die Frist beginnt ist in den Landesgesetzen unterschiedlich geregelt. Mal gilt der Zeitpunkt der Pflanzung, mal der Zeitpunkt, zu dem die Maximalhöhe überschritten wurde.
Was tun, wenn die Bäume zu hoch sind?
Wenn Sie die Rechtslage geprüft haben und festgestellt haben, dass die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden, haben Sie folgende Optionen:
- in einem freundlichen Gespräch den Nachbarn um Rückschnitt bitten
- bei Unverständnis anwaltlichen Rat einholen
- vor Gericht auf Stutzen bestehen
Tipp:
Sprechen Sie auch mit Ihrem Nachbarn, wenn er alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten hat. Möglicherweise schneidet er die Bäume aus Freundlichkeit trotzdem etwas zurück.
Rechtliches Vorgehen
Lässt sich keine außergerichtliche Einigung erreichen, können Sie grundsätzlich die Herstellung des vorschriftsmäßigen Abstands geltend machen. Dennoch spricht das nicht automatisch für einen Rückschnitt des Baumes. Einen Anspruch auf einen Rückschnitt hat man nur, wenn das eigene Grundstück nach § 906 Abs. 2 Satz 1 BGB und § 1004 BGB erheblich in der Nutzung beeinträchtigt wird. Ob eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, ist von der Einzelsituation abhängig.
Beispielhaft sind etwa folgende Situationen zu nennen:
- gewöhnliche Tätigkeiten wie Lesen oder Spielen nur bei Kunstlicht möglich
- erhebliche Gefahren für die Sicherheit oder den Bestand des Gebäudes (inkl. stichhaltigem Nachweis)
- Baum vollkommen schief
Treffen die Punkte zu, kann man per Genehmigung das Stutzen der Bäume des Nachbargrundstücks erwirken. Wurden allerdings alle Rechtsvorschriften eingehalten, ist ein Rückschnitt kaum zu erreichen.
Das ist erlaubt
In einigen Fällen ist es gar nicht nötig, den gesamten Baum zu entfernen. Einige Dinge können Sie auch selbst gegen zu große Bäume tun.
Dazu zählt etwa:
- Entfernung von Baumwurzeln, die auf Ihrem Grundstück wachsen (§ 910 BGB)
- Abschneiden überhängender Zweige ab der Grenze
- bei Gefahrensituationen und nach mehrmaliger Aufforderung eigenständiges Entfernen der Gefahrenquelle
Bevor Sie allerdings eigenständig Handeln, müssen Sie Ihrem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung einräumen. Außerdem ist eine tatsächliche Beeinträchtigung Ihres Grundstücks Voraussetzung für Ihr Handeln. Dazu zählt etwa, dass Sie wegen der überragenden Äste eine Schaukel nicht wie geplant aufstellen können. Laub- und Samenflug hingegen zählt als ortsüblich und stellt daher üblicherweise keine wesentliche Beeinträchtigung dar. Sobald sich abgefallene Blätter jedoch auf Ihrem Grundstück befinden, sind Sie nun auch für deren Beseitigung verantwortlich.
Hinweis:
Konsultieren Sie vorher einen Anwalt. Im schlimmsten Fall drohen Ihnen Konsequenzen, falls Sie unbeabsichtigt zu viel entfernen.
Nützliche Informationen über Bäume im Garten
Häufig gestellte Fragen
Informieren Sie sich beim Vermessungs- oder Katasteramt. Gegebenenfalls wird Ihr Grundstück dann neu vermessen.
Grenzbäume gehören beiden Parteien zu gleichen Teilen. Sie sind daher auch beide für den Schnitt verantwortlich und müssen sich einigen. Eine Ausnahme ist, wenn sich die Parteien darauf einigen, dass einem Betroffenen der Baum allein zusteht.
Nicht solange das Obst am Baum hängt. In dieser Zeit gehört das Obst der Person, auf deren Grundstück der Baum steht. Diese kann sich das Obst mit einem speziellen Pflückgerät holen. Sobald es abfällt, gilt es als Fallobst und gehört dann wiederum der Person, auf deren Grundstück es liegt. Sobald das Obst also auf Ihrem Grundstück liegt, gehört es Ihnen.