Salz gegen Unkraut: Mischungsverhältnis & Anwendung | Ist es verboten?
Den Kampf gegen Unkraut müssen Gartenfreunde jedes Jahr aufs Neue aufnehmen. Um die Umwelt zu schonen verzichten viele Hobbygärtner bewusst auf chemische Unkrautvernichter und greifen stattdessen zu vermeintlich unschädlichen Hausmitteln wie Essig und Salz. Zu einer Mixtur angerührt werden diese beiden Substanzen auf den Wildwuchs aufgetragen und sollen diesem für möglichst lange Zeit den Garaus machen. Doch die Anwendung von Essig und Salz gegen Unkraut ist längst nicht so harmlos, wie sie erscheint, und in einigen Fällen sogar streng verboten.
Inhaltsverzeichnis
Unkraut an schwer erreichbaren Stellen
Es ist nicht der Wildwuchs in Beeten, der Hausbesitzer und Hobbygärtner regelmäßig zum Verzweifeln bringt. Vielmehr sind es Unkrautpflanzen wie Giersch und Löwenzahn, die aus den Ritzen und an den Rändern von Einfahrten, Gehwegen und Terrassen sprießen. Viele von ihnen lassen sich nur schwer samt ihrer langen Wurzeln aus dem Boden ziehen und wachsen binnen weniger Tage nach. Wer sich die Arbeit, den Wildwuchs von Hand auszurupfen, nicht zutraut oder körperlich nicht dazu in der Lage ist, sucht deshalb zwangsläufig nach Alternativen.
Unkrautvernichter aus Salz herstellen
Um die hartnäckigen Wildgewächse in Fugen und Ritzen zurückzudrängen, empfehlen Garten-Ratgeber und Hobbygärtner immer wieder ein Gemisch aus herkömmlichem Speisesalz und Wasser herzustellen. Als optimales Mischungsverhältnis für die Salzlösung wird dabei häufig 1:10 angegeben. Das bedeutet, die Lösung zur Bekämpfung von Unkraut mit Salz besteht aus:
- 100 Gramm Salz
- einem Liter kaltem Wasser
Das Salz wird in das Wasser eingerührt, bis es sich vollständig aufgelöst hat und anschließend mit in eine Sprühflasche oder Gießkanne gefüllt. Erfahrungsgemäß ist die Wirkung des Mittels stärker, wenn es in der Mittagssonne auf den Wildwuchs aufgebracht wird. Manchmal wird zudem die Zugabe von etwas Spülmittel empfohlen. Ein Liter dieser Salzlösung reicht etwa zur Behandlung einer Fläche von 1 bis 2 Quadratmetern.
Wirkung von Kochsalz auf Unkraut
Ab einer gewissen Dosierung wirkt das in Wasser gelöste Kochsalz auf Pflanzen tödlich. Die Gewächse nehmen die hochprozentige Salzlösung wie normales Regen- oder Gießwasser auf. Dadurch gelangt die Mixtur in Blüten, Blätter und Wurzeln, wo sie den unvermeidlichen Sterbeprozess des Unkrauts in Gang setzt:
- Zellen der Pflanze nehmen das Salz auf
- geben parallel Wasser ab, um Platz zu schaffen
- dadurch schrumpfen Zellen und Pflanze geht ein
Nach wenigen Tagen lässt sich das vertrocknete Unkraut aus dem Boden ziehen.
Allerdings gibt sich nicht jedes Wildgewächs so einfach geschlagen. Bei einigen Unkräutern wie beispielsweise Löwenzahn bleiben oft aktive Wurzelreste im Boden zurück. Aus diesen Resten kann sich die komplette Pflanze neu bilden, was eine erneute Anwendung der Salzlösung erforderlich machen würde.
Veträglichkeit und Verbote
Warum Salz keine gute Alternative ist
Das Übergießen von Unkräutern mit einer selbst hergestellten Salzlösung ist weder nachhaltig noch umweltverträglich und in manchen Fällen sogar verboten. Und das aus gutem Grund: Denn abgesehen davon, dass sich Unkraut nicht dauerhaft mit Kochsalz beseitigen lässt, bleibt seine Anwendung nicht ohne Folgen für den Boden und das Grundwasser, denn es:
- reichert sich im Boden an und verändert dessen pH-Wert
- schädigt umliegende Pflanzen und Bäume
- gelangt in das Grundwasser und verunreinigt dieses
Aus diesen Gründen fiel Salz nach Ansicht der Kommunen unter das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG). Für das Ausbringen gelten daher strenge Regeln, die auch den eigenen Grund und Boden mit einbeziehen. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, eine selbst hergestellte oder gekaufte Salzlösung zur Unkrautvernichtung auf versiegelten Flächen zu verwenden.
Versiegelte Flächen sind:
- Einfahrten
- Eingänge
- Fußwege
- Parkplätze
- Terrassen
Wer sich nicht davon abschrecken ließ, dass die Verwendung von Salzlösungen zur Unkrautentfernung verboten ist, musste bislang mit empfindlichen Bußgeldern rechnen, die sich bei groben Verstößen auf bis zu 50.000 Euro belaufen konnten. Meist wurden von den Gemeinden bei Feststellen eines Verstoßes im privaten Bereich einige Hundert Euro gefordert.
Anwendung auf privaten Flächen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einer Entscheidung von 2017 (Az.: 2 Ss OWi 70/17) den Bußgeldbescheid gegen einen Mann aufgehoben, der in seiner Auffahrt und auf dem davorliegenden öffentlichen Gehweg Unkraut mit einer selbst angemischten Salz-Essig-Lösung bekämpfte. Nachdem der Beschuldigte Einspruch gegen den Bescheid einlegte, entschied das Amtsgericht in erster Instanz, die ursprünglichen 100 Euro Bußgeld auf 150 Euro zu erhöhen.
Das anschließend angerufene OLG Oldenburg hob diese Entscheidung zugunsten des Mannes auf. Und das mit der Begründung, dass es sich bei Salz und Essig um Lebensmittel handele, die nicht unter das Pflanzenschutzgesetz fielen und deshalb als Unkrautvernichter nicht verboten seien.
Hinweis: Obwohl der Einsatz von Salzlösungen mit oder ohne Essig nach der Entscheidung des OLG zumindest auf privatem Grund erlaubt wäre, sollten Sie von der Anwendung absehen und der Umwelt zuliebe zu schonenden Alternativen greifen.
Umweltschonende Alternativen
Die besten und zugleich umweltschonendsten Methoden der Unkrautbekämpfung außerhalb von Beetflächen sind mechanischer Art. Das heißt, das Unkraut wird manuell entfernt. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Herausziehen der Pflanzen: gelingt am einfachsten bei oder nach Regen
- Pfahlwurzelstecher: besonders geeignet für mehrjährige Pflanzen, weil die Wurzel mit entfernt wird
- Hochdruckreiniger: kann die Steine gleich mit reinigen
- Fugenkratzer oder -bürsten: für die rückenschonende und weniger anstrengende Arbeit auch mit Teleskopstange oder elektrisch erhältlich
Tipp: Wenn Sie keinen Fugenkratzer besitzen, können Sie sich auch mit einem einfachen Messer mit entsprechend langer Klinge und einem Besen mit harten Borsten behelfen. Das ist zwar etwas zeitaufwendiger, erfüllt aber den gleichen Zweck!
Alternativ lässt sich Unkraut auch mithilfe von Hitze beseitigen. Für kleinere oder zartere Pflanzen reicht etwas kochendes Wasser aus, das Sie über mehrere Tage immer wieder über die Gewächse gießen. Kräftigeren oder größeren Pflanzen rücken Sie besser mit einem Flammenwerfer (im Baumarkt auszuleihen) zu Leibe. Doch Vorsicht: Auch wenn der Einsatz von Feuer erlaubt ist, besteht beim Abflammen des Unkrauts, insbesondere bei großer Trockenheit, eine nicht unerheblich Brandgefahr.
Wichtig: Kleinstlebewesen, die in den Fugen leben, haben bei dem Einsatz von kochendem Wasser oder Flammen keine Überlebenschance. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die manuelle Unkrautentfernung vorzuziehen.